Historische BDA-Satzung

Im Manifest „Was wir wollen“ hat der BDA schon 1904 seine künftigen Handlungsfelder beschrieben: Den Schutz der „künstlerisch schaffenden“ freien Architekten, die Förderung der Baukunst und des Wettbewerbswesens, die Verbesserung der Ausbildung und die Etablierung des Kürzels „BDA“ als Siegel für gute Architektur.

In diesem Sinne hat sich der BDA seit seiner Gründung als Qualitätsverband verstanden, der Architekten beruft, „die nennenswerte baukünstlerische Leistungen aufzuweisen haben und die sich in ihrem Berufe selbständig betätigen“ – eine Aufnahmeregelung, die bis heute gültig ist.

In der historischen Satzung von 1916 sind das Manifest „Was wir wollen“ und die Grundsätze für die Tätigkeit der Mitglieder festgehalten.

(Download Faksimile-Version siehe unten).

BDA-Satzung und Mitgliederverzeichnis 1916

 

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